Meinungsfreiheit durch Big-Tech in der Krise?

Chris Perkles
25 min readFeb 22, 2021

Eine Kommentar von Katharina Schöppl und Chris Perkles

  1. Einleitung

Seit Anfang des Jahres 2020 dominiert die sogenannte ‚Coronakrise‘ die nationale, als auch internationale Gesellschaft. Es vergeht kaum ein Tag, der keine neuen Schlagzeilen bezüglich der Pandemie in den österreichischen und internationalen Medien mit sich bringt, kaum ein Gespräch in dem nicht über das Virus gesprochen wird, kaum eine Begegnung in der der Virus nicht omnipräsent ist. Die Regierungsmaßnahmen wie der so genannte „Lockdown“, das ständige Tragen von FFP2- Masken, die Wahrung eines ‘Sicherheitsabstands’ von zwei Metern und viele weitere Maßnahmen polarisieren zusätzlich. (vgl. Sozialministerium 2021; vgl. Kurier 2020)

Durch diese andauernde Konfrontation mit dieser globalen Pandemie, haben sich viele Menschen bereits eine eigene Meinung dazu gebildet. Letztere weichen manchmal auch von der offiziellen Regierungs-Linie ab, oder sind nicht im Einklang mit der Berichterstattung zahlreicher Medien. Stichwort: “Corona-Leugner*innen, Verschwörungstheoretiker*innen, Aluhutträger*innen, uvm.” Menschen, die gewisse Maßnahmen nicht mittragen wollen, oder diese kritisch hinterfragen, werden von den Medien sowie den Mitmenschen oftmals denunziert und als Verschwörungstheoretiker*innen oder Rechtsradikale eingestuft. Andererseits instrumentalisieren radikale und extreme Gruppierungen die Pandemie für sich, um Menschen für sich und seine politischen Agenden einzunehmen. Die Gesellschaft spaltet sich. (vgl. derStandard1 2020; Sulzbacher/Koller 2020) Demnach findet keine offene und transparante Debatte über die Corona-Politik statt, denn die Regierung beansprucht die Deutungshoheit der Pandemie für sich. (vgl. Müller 2020) Die ersten Demonstrationen wurden bereits von der Polizei verboten. (vgl. ORF Wien 2021)

Viele Bürger*innen sind daher beunruhigt und gehen für ihre Grundrechte auf die Straße, um für Meinungs-, Informations-, und Organisationsfreiheit zu kämpfen. (vgl. Heute1 2020, Kada 2021, Gaigg et al. 2021) Aber es sind nicht nur die Bürger*innen, die von der Einschränkung der Meinungsfreiheit betroffen sind, sondern auch Politiker*innen haben mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Unter dem Verweis auf Falsch- bzw. Missinformation zu Covid-19, wurde Herbert Kickl’s (FPÖ) Rede im Nationalrat zum Beispiel von YouTube gelöscht. (vgl. Wienerzeitung 2021) Gleichermaßen wurde der ehemalige Präsident Donald Trump gänzlich von verschiedenen sozialen Netzwerken (wie z.B. Twitter, Facebook, YouTube, etc.) verbannt. (vgl. Krone 2021) Ausgehend von dem Hintergrund, dass die aktuelle „Krisensituation“ und die Rolle von sozialen Medien im Zusammenhang mit der Pandemie zahlreiche Fragen aufwerfen, will diese Arbeit einen Beitrag leisten und setzt sich im Speziellen mit dem Verhältnis von Meinungsfreiheit und YouTube während der Pandemie auseinander.

Die derzeitige Situation wirft folgende Fragestellung auf:

Wie entwickelte sich die Meinungsfreiheit in der Corona — Pandemie am Beispiel YouTube?

In dieser Arbeit wollen wir die Frage aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten und einen Ausblick skizzieren wie es um die Meinungsfreiheit in dieser ‚außergewöhnlichen Zeit‘ in sozialen Medien und allen voran YouTube steht.

Die Arbeit ist folglich gegliedert: im anschließenden Kapitel wird die kommunikationswissenschaftliche Relevanz erörtert. Um die Forschungsfrage, die in Kapitel eins eingeführt wurde, beantworten zu können, werden die Begrifflichkeiten in Kapitel drei diskutiert und festgelegt. Jene Auslegungen gelten gleichermaßen als Ergänzung zum eigentlichen theoretischen Teil, der Diskurstheorie. Schließlich, im Kapitel fünf, wird die Theorie in Hinblick auf unser Fallbeispiel diskutiert. Am Ende dieser Arbeit folgt ein Fazit sowie ein Ausblick auf weitere Forschungsmöglichkeiten.

2. Kommunikationswissenschaftliche Relevanz

Die kommunikationswissenschaftliche Relevanz dieser Arbeit ergibt sich aus einer Vielzahl an Faktoren, die gleichermaßen die gesellschaftliche Relevanz berühren. Die in der Einleitung geschilderten Beispiele heben zunächst hervor, dass die neuartige Situation einer globalen Pandemie gesellschaftliches Konfliktpotenzial mit sich bringt. Letzteres spiegelt sich unter anderem in Konfrontation während Demonstrationen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus wider (siehe z.B. Fiedler 2020, OÖNachrichten am 2021, etc.). Aber auch auf sozialen Medien wie z.B. Facebook werden oftmals „hitzige Diskussionen“ geführt, in denen Nutzer*innen via Kommentar-Funktionen ihre Ansichten teilen. Dabei werden nicht nur Zweifel an der Wirksamkeit gewisser Maßnahmen geäußert, sondern auch angezweifelt ob die Pandemie nicht bewusst von politischen Eliten instrumentalisiert wird (siehe z.B. SZ am 13.05.2020). Gleichermaßen werden zahlreiche Verschwörungstheorien, die im Zusammenhang mit dem Virus und der Impfung stehen, verbreitet. Bill Gates wurde bzw. wird beispielsweise für die Pandemie verantwortlich gemacht, wobei behauptet wird, dass er allen Menschen Mikrochips einpflanzen wolle, um sie im Anschluss überwachen zu können (Tagesspiegel, 15.09.2020). Viele weitere Verschwörungstheorien existieren, die oftmals Minderheiten und gesellschaftliche Gruppierungen denunzieren (Klaus 2020, o.S.).

Neben der Auseinandersetzung mit der Rolle von sozialen Medien während der Pandemie und insbesondere des gesellschaftlichen Diskurses auf sozialen Medien, steht die Kommunikationswissenschaft vor der Herausforderung das Verhältnis von Meinungsfreiheit, Gesundheit und Gesellschaft auf unterschiedliche Art und Weise zu beleuchten.

Denn aktuell zeichnet sich ab, dass unter den Verweis auf Falsch- bzw. Missinformationen oftmals Beiträge auf sozialen Medien gelöscht werden (siehe z.B. Rede Herbert Kickl oder Äußerungen von Donald Trump), oder aber Demonstrationen aufgrund der Aufrechterhaltung von Hygiene-Maßnahmen untersagt werden.

Demnach stellt sich die komplexe Frage, ob die Rolle von Meinungsfreiheit in Zeiten der Pandemie neu verhandelt werden muss. Letztlich müssen sich sozialwissenschaftliche Studiengänge mit der Rolle der Wissenschaft während der Pandemie auseinandersetzen. Durch die Pandemie ist die Wissenschaft nicht nur ständig medial präsent, sondern sie steht auch unter großem Druck (siehe z.B. Glas 2021), welcher auch stark mit der Kommunikation in, über und durch die Wissenschaft zusammenhängt.

3. Begriffsdefinitionen

Im anschließenden Kapitel besteht die Notwendigkeit die Konzepte der Forschungsfrage (Meinungsfreiheit, Meinungsfreiheit in Medien, die Corona-Pandemie sowie YouTube als soziales Medium) näher zu betrachten. Diese Auseinandersetzung hat das Ziel Unklarheiten zu beseitigen und Definitionen der Abschlussarbeit festzulegen.

3.1 Meinungsfreiheit

Rein formal werden die Grenzen der Meinungsfreiheit in Österreich durch das Staatsgrundgesetz bestimmt. In Artikel 13 des Staatsgrundgesetzes (1867) heißt es: “Jedermann hat das Recht, durch Wort, Schrift, Druck oder durch bildliche Darstellung seine Meinung innerhalb der gesetzlichen Schranken frei zu äußern. Die Presse darf weder unter Zensur gestellt, noch durch das Konzession- System beschränkt werden. Administrative Postverbote finden auf inländische Druckschriften keine Anwendung.”

Des Weiteren ist die Meinungsfreiheit auch im Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutz für Menschenrechte und Grundfreiheiten (1998) gedeckt:

“(1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.“

(2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.”

Doch so einfach ist es nicht. Die tatsächlich gelebte und praktizierte Meinungsfreiheit weist andere Grenzen auf als jene des Gesetzes. Diese Grenzen sind nicht niedergeschrieben und ergeben sich oftmals aus Normen, Tugenden und gesellschaftlichen Konventionen, die häufig wesentlich ‚enger‘ sind. Nach Sarrazin (2014) ergeben sie sich aus informellen Regeln gesellschaftlicher Gruppen, aus spezifischen Bestimmungen staatlicher und privater Institutionen und aus den jeweils geltenden Grenzen von Anstand und Sitte. Sie sind letztlich Ausdruck eines komplexen gesellschaftlichen Codes. Dieser verändert sich im Zeitablauf und kann zum gleichen Zeitpunkt in derselben Gesellschaft für unterschiedliche Gruppen ganz unterschiedlich sein.

So sind die Grenzen für Meinungsäußerungen zur Corona-Pandemie wesentlich ‚enger gesetzt‘. Eine falsche Aussage dazu, kann heute jemanden im öffentlichen Amt oder in einer anderen hervorgehobenen Position durchaus die Karriere kosten. (vgl. Zdf 2020, vgl. Heute2 2020) Die impliziten Grenzen freier Meinungsäußerung schwanken nicht nur im Zeitablauf oder weisen gruppenspezifische Unterschiede auf, auch in westlichen Demokratien gibt es viel mehr themenbezogen deutliche Unterschiede von Staat zu Staat bzw. von Nation zu Nation. (Sarrazin 2014, 29) Äußerungen, die in einem Land als berechtigte, sachliche Kritik durchaus akzeptabel erscheinen, solange sie belegbar sind, können in einem anderen Land schon deshalb kaum getan werden, weil sie Kritik enthalten und Kritik einen Gesichtsverlust der kritisierenden Person bedeuten könnte. (ebd.)

Das sich ständig verändernde Netz gesellschaftlicher Normen, die die Möglichkeit zur freien Meinungsäußerung begrenzen, kann sich bei gewissen Themen verdichten, bis zum gesellschaftlichen Tabu. (vgl. ebd.) Volker Reinhardt (2013, 41) meint dazu: “Offenbar ist der Mensch so organisiert, dass er einem übergeordneten Rechtgläubigkeitsverband angehören will. Das müssen gar keine Religionen sein. Er möchte einer Gemeinschaft angehören, die die Welt richtig sieht. Dadurch wird er anfällig, Abweichler zu denunzieren.“

Schließlich ist der freie Meinungsaustausch der menschlichen Kultur immanent und bedingt ihre positive Entwicklung. (vgl. Lewke 2018, 50) Historische Erfahrungen zeigen, dass politische oder kulturelle Ordnungen, die wirkliche Gedanken- und Meinungsfreiheit nicht gewähren, dauerhaft keinen Bestand haben. (vgl. Lewke 2018, 51) Der aufgeklärte Diskurs ist Vorbedingung dafür, die Probleme der Gesellschaft erfolgreich angehen zu können. (ebd.) Sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Fortschritt ging immer damit Hand in Hand, dass in gewissen Umfang freies Denken möglich war. (vgl. Sarrazin 2014, 31)

Es gilt also, wenn der gesellschaftliche Konsens die Grenzen zur freien Meinungsäußerung verengt, dann verengt er gleichzeitig die Grenzen des Denkens, und dies wiederum beeinflusst die Richtung und den Inhalt der gesellschaftlichen Diskussion und der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung. (vgl. Sarrazin 2014, 32f.)

Mit Blick auf die rechtlichen Auslegungen der (EMRK und des STGB), als auch der wissenschafts- theoretischen Arbeiten von Lewke (2018), Reinhardt (2007) und Sarrazin (2014), dass Meinungsfreiheit einerseits durch Institutionen wie z.B. dem Staat und der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben wird. Diese Definitionen sind enger bzw. weiter gesetzt, so wird in der EMRK unter anderem festgehalten, dass Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen angewendet werden können, wenn es um den Schutz der Gesundheit geht. Letzteres ist im Hinblick auf die Corona-Pandemie von besonderer Bedeutung. Zum anderen unterstreichen die wissenschaftlichen Auslegungen, dass die Meinungsfreiheit seit jeher ein gesellschaftlich-konstruierter Begriff ist, der je nach der vorherrschenden Kultur, den Sitten, Normen und Tugenden bestimmt wird, und fortlaufende Veränderung erfährt. Zusammenfassend ist die Meinungsfreiheit also ein komplexes Konstrukt, welches neben der rechtlichen Ausgestaltung auch durch die Gesellschaft geprägt wird, die die Meinungsfreiheit aufgrund dominierender Normen unbewusst leitet.

3.2 Meinungsfreiheit und das WWW

Das Internet wurde zunächst mit Euphorie als neue Kommunikationsform aufgenommen und erschien angesichts des freien Flusses von Informationen als Hoffnungsträger der freien, weltweiten Rede. (vgl. Lewke 2018, 48) Nach der anfänglichen Begeisterung machte sich jedoch schnell Ernüchterung breit. Das, durch weitgehend außerhalb Regulierungsmechanismen, entwickelte Internet eignet sich nicht nur zur Übermittlung der “Wahrheit”, sondern eben auch zur Verbreitung von Propaganda. (vgl. Lewke 2018, 48f; vgl. Möller 2018, 94) Staatliche oder nicht-staatliche Akteur*innen üben erheblichen Druck auf den Prozess der Meinungsbildung aus, so haben Bots oder bezahlte Trolle bereits Wahlen im Vorfeld beeinflusst. (vgl. Lewke 2018, 49)

Ein offener von Objektivität getragener Diskurs wird auch durch die Struktur der digitalen Plattformen bestimmt. (vgl. Möller 2018, 99) Techniker*innen und Ingenieur*innen bestimmen die Funktionsweisen und Grenzen der Software, in derer sich das Online-Leben abspielt. (vgl. ebd.) Stichwort: Echo-Kammer / Filterblase. Um eine Filterblase handelt es sich, wenn eine Website algorithmisch versucht vorherzusagen, welche Information die/der Nutzer*in gerne sehen möchte. Daraus resultiert eine Isolation gegenüber Informationen, die nicht der Meinung der nutzenden Person entsprechen. Dazu kommt noch die Problematik, dass in einer immer komplexer werdenden Gesellschaft, sich die Informationen immer unübersichtlicher gestalten und dadurch schwieriger zu durchschauen und rezipieren sind. (vgl. Lewke 2018, 49) Somit wird es für den Menschen immer schwieriger “Wahrheit” von “Fake-News” zu unterscheiden. „Fake News“ verleiten Menschen dazu, „Unwahrheiten“ zu glauben:

In der populärwissenschaftlichen Arbeit von Sarrazin(2014, 37), der neue Tugendterror, kommt er zu dem Schluss: “In der menschlichen Erinnerung schlägt die häufig wiederholte falsche oder unzuverlässige Information stets die seltener erhaltene richtige Information. Falsche Berichterstattungen über einen Sachverhalt werden also, wenn sie an Zahl deutlich überwiegen, in der Erinnerung der Menschen die richtige Berichterstattung verdrängen. Wenn und insoweit Medien also Politik machen wollen, ist es völlig rational, falsche Tatsachen unablässig zu wiederholen, wenn sie dem angestrebten Zweck dienen. Sie werden in der Erinnerung das Richtige überlagern und verdrängen.“

Somit verzerren Fake-News systematisch die Weltanschauung der Menschen. (vgl. Mathiesen & Falis 2017, 161) Sie lassen viele skeptisch gegenüber Nachrichtenquellen im Allgemeinen werden und verringern die Fähigkeit der Menschen, genaue Informationen zu erhalten. (vgl. ebd) Im Internet gewinnt nicht die Wahrheit, sondern die hochfrequente Information, auch wenn sie falsch ist. (vgl. Sarrazin 2014, 37) Mit Bezug auf das Thema unserer Abschlussarbeit, stellt sich also die Frage welche Rolle YouTube (als soziales Medium und Teil des WWW) in der Dissemination von „Wahrheiten“ und „Unwahrheiten“ spielt. Denn gerade in Hinblick auf das sensible Thema Gesundheit, existieren zahlreiche konfliktäre Positionen, welche reichlich via soziale Medien und dem WWW verbreitet werden.

3.3 Corona-Pandemie

Laut World Health Organisation (WHO) (2021) handelt es sich bei der Coronavirus-Krankheit (COVID- 19) um eine Lungenentzündung. Das Virus, welche die Krankheit auslöst, wurde zum ersten Mal am 7. Januar 2020 in der chinesischen Stadt Wuhan identifiziert. Am 11. März erklärte die WHO die Epidemie zu einer weltweiten Pandemie. Daraufhin gibt es bis heute (Stand Februar 2021) in zahlreichen Ländern der Welt massive Einschnitte in das öffentliche Leben und in das Privatleben der Bürger*innen.Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Virus, besteht die Gefahr einer globalen Weltwirtschaftskrise. (vgl. Stefan/Widmann 2020).

3.4 YouTube

Was 2005 als eine kleine Video “the people’s platform” startete, ist heute zu einem Medienimperium der Firma Alphabet (ehem. Google) herangewachsen. YouTube, mit Sitz in den USA, Kalifornien, zählt monatlich 2 Milliarden aktive monatliche Nutzer*innen, wobei Ableger von YouTube in über 100 Ländern sowie in 80 unterschiedlichen Sprachen existieren. Pro Minute werden ca. 500 Stunden Videomaterial hochgeladen. (vgl. YouTube 2021) Im Jahr 2019 hat YouTube 15,1 Milliarden Dollar Umsatz gemacht, woraus ein Großteil der Umsätze aus Werbeeinnahmen stammen. (vgl. Axios 2020) Die User*innen können auf der Plattform kostenlos Videos ansehen, bewerten, kommentieren und selbst hochladen. Außerdem können seit dem Jahr 2007 Nutzer*innen durch die Monetarisierung ihrer YouTube Kanäle auch direkt Geld verdienen. (vgl. Youtube 2021)

Dabei gibt es alle Arten von unterschiedlichen Videos, unter anderem Film- und Fernsehausschnitte, Musikvideos, Vlogs, Trailer, Nachrichtensendungen und selbstgedrehte Filme. Somit werden nicht nur unterhaltende Filme und How-to Anleitungen angeboten, sondern durchaus auch faktenbezogene und informative Inhalte. In den letzten Jahren hatte YouTube auch immer wieder mit Desinformation, Propaganda, Verschwörungstheorien oder der Inszenierung von Gewalt oder der Dokumentierung realer Gewalt zu kämpfen (z.B. Livestream Christchurch-Attentäter im Jahr 2019). Um dem entgegenzuwirken hat YouTube über die Jahre ein aktives Geflecht aus Methoden entwickelt (vgl. Vice 2018):

  1. 2008 änderte YouTube seine Richtlinien und führte eine “Three-strikes Rule” für Verstoße gegen die Community-Richtlinien ein. Somit wurde ein Kanal nach drei Regelverstößen gelöscht.
  2. Im selben Jahr verbietet der Dienst Beiträge, die “andere zur Gewalt anstiften”.
  3. Ausschnitte über gewaltvolle Proteste wurden nicht gelöscht, da es eine Ausnahme für Videos mit pädagogischen, dokumentarischen oder wissenschaftlichen Charakter gibt.
  4. Im Jahr 2012 stellte Google einen “alarmierenden” Anstieg der ‚Takedown-Anfragen‘ von verschiedenen Regierungen fest, einschließlich eines Anstiegs der Anfragen aus den Vereinigten Staaten, wobei sich ein großer Teil dieser Anfragen auf YouTube-Inhalte konzentrierte.
  5. Der US-Geheimdienst behauptete, dass The Innocence of Muslims — ein anti-islamischer Kurzfilm, der von einem ägyptisch-amerikanischen Christen produziert worden war -, der auf der Plattform gehostet wurde, teilweise für die Anschläge von Benghazi verantwortlich war, und nach einem Aufruf des Weißen Hauses sperrte YouTube das Video in Libyen und im benachbarten Ägypten, wo Proteste auszubrechen begannen (trotz der Tatsache, dass der Film bereits im ägyptischen Fernsehen gezeigt worden war).
  6. YouTube hat erhebliche Ressourcen in die Verfolgung extremistischer Inhalte investiert: Im Jahr 2016 fügte es seinem Moderationsrepertoire eine Automatisierung hinzu. Das Unternehmen hat auch verboten, dass Werbung neben Videos läuft, die “hasserfüllte” oder diskriminierende Inhalte enthalten, und hat sein “Trusted Flagger”-Programm um eine Reihe von NGOs erweitert, die dazu bestimmt sind, Inhalte zu melden.
  7. Und nach der tödlichen Schulschießerei in Parkland, Florida, hat YouTube Feuerwaffen Demo- Videos und Inhalte zur Forderung von Waffenverkäufen verboten und Schritte unternommen, um Verschwörungsvideos zu entfernen.
  8. 2020 — YouTube lässt Videos mit kontroversen Ansichten zum Thema Coronavirus löschen.

YouTube steht unter Druck verschiedener Regierungen, eine breite Palette von Inhalten zu entfernen, und jede Entscheidung, die sie zur Entfernung gewisser Inhalte treffen, wird zweifellos zu mehr Zensur führen. Gleichzeitig sind sie Werbetreibenden, Stakeholder und — in geringerem Maße — ihre eigenen Nutzer*innen verpflichtet und oft gezwungen, ein Gleichgewicht zwischen konkurrierenden Ansichten der akzeptablen Inhalte zu finden. (vgl. Vice 2018)

4. Theoretischer Hintergrund

Nachdem wir die Begrifflichkeiten für die Beantwortung unserer Fragestellung erörtert und diskutiert haben, möchten wir an dieser Stelle einen Umriss der Diskurstheorie von Michel Foucault (1981, 1987, 1993, 2005), sowie die Diskurstheorie nach Jürgen Habermas (1996) zeichnen. Die Berücksichtigung jener beiden theoretischen Zugänge ist im Zusammenhang mit der Fragestellung der Abschlussarbeit insofern sinnvoll, da sowohl Habermas (1996), als auch Foucault (1981, 1987, 1993, 2005) sehr vielfältig diskutieren wie sich öffentlicher Diskurs in seiner idealen Ausgestaltung darstellt. Abschließend werden sowohl die Auslegungen zur Meinungsfreiheit (siehe S. 3–6), als auch die theoretischen Arbeiten auf die Fallbeispiele der Arbeit bezogen.

4.1 Diskurstheorie nach Michael Foucault (1981, 1987, 1993, 2005)

Im Mittelpunkt von Michael Foucaults Arbeit steht die Frage nach der Entstehung von Wissen und Wahrheit. Diese Fragestellung basiert auf der Annahme, dass die Gesellschaft von Machtverhältnissen geprägt ist, die nicht nur äußerlich auf das Subjekt einwirken, sondern von diesem auch (unbewusst) verinnerlicht werden. Das Individuum ist demnach von gesellschaftlichen Strukturen, welche durch Macht, Herrschaft und hegemoniales Wissen hervorgebracht werden, abhängig. (vgl. Drüeke & Klaus, 2017, S. 13, zit. nach Foucault 1993)

In Foucaults Diskursanalyse sind zwei Begriffe besonders hervorzuheben: einerseits „Archäologie“ und andererseits „Genealogie“. Mit ersteren meint Foucault die „[…] Spurensuche in der Geschichte nach der Entstehung von Diskursen.“ (Drüeke & Klaus, 2017, S. 13, zit. nach Foucault 1981, 1987) Mithilfe der „Genealogie“ versucht Foucault wiederum, die mit der Dominanz bestimmter Diskurse verwobenen Machtverhältnisse und „Normalisierungsstrategien“ zu untersuchen. Nach Foucault (1981, 1987) können Diskurse sowohl sprachlicher als auch nicht sprachlicher Natur sein und Objekte wie Gesetze, Institutionen, etc. darstellen. Summa summarum, bilden Diskurse ein „Dispositiv“ bzw. eine „heterogene Gesamtheit“, die eine strategische Funktion erfüllen und Machtbeziehungen bestimmen. (vgl. Drüeke & Klaus 2017, S. 13, zit. nach Agamben 2008)

Das Subjekt, welches Teil der Machtstrukturen ist und nur schwer daraus entkommen kann, ist in diesem Sinne keine Quelle von Wissen, Sprache, Freiheit und Geschichte, sondern ist in gesellschaftliche Diskurse und Machtbeziehungen eingebettet. Insofern besteht zwar die Möglichkeit spezifische Verbindungen von Macht, Herrschaft und (Wissen-) Schaft aufgrund seiner Raum- und Zeitgebundenheit zu verändern aber dies gestaltet sich, aufgrund der Eingebundenheit des Subjekts und der Omnipräsenz von Macht und Herrschaft, als schwierig. Foucault fasst letztere als die „Gesamtheit, gebildet aus den Institutionen, den Verfahren, Analysen und Reflexionen, den Berechnungen und den Taktiken“ (= Gouvernementalität). (vgl. Drüeke & Klaus 2017, S. 13, zit. nach Foucault 2005, S. 171)

Basierend auf jener kritischen Grundhaltung Foucaults (1981, 1987, 1993, 2005), ist das vordergründige Ziel der Diskursanalyse die Untersuchung der zugrundeliegenden Bedingungen und Machtstrukturen von Aussagen, wobei Medien als fundamentale Agenten von Diskursen gelten. (vgl. Drüeke & Klaus, 2017, S. 15)

4.2 Deliberative Demokratie und Diskurstheorie nach Jürgen Habermas (1996)

In seinem Aufsatz „Drei normative Modelle der Demokratie“ (1996) stellt Habermas zunächst das liberale und das republikanische Demokratie-Modell gegenüber. Daneben zeigt er die Vorteile einer dritten Form der Demokratie: namentlich der deliberative Demokratie. In ihr bringt er seine Kritik an der ‚ethischen Überfrachtung‘ des republikanischen Modells zum Ausdruck. Als primäre Differenz zwischen der liberalen und der republikanischen Demokratie ist die jeweilige Auffassung und Ausgestaltung des demokratischen Prozesses auszumachen. Das hat Konsequenzen auf die Konzeptionen des Volkes, der Natur des politischen Alltags und des Rechtsbegriffs. Wenngleich Habermas in gewisser Art und Weise sowohl das republikanische als auch das liberale Modell der Demokratie bemängelt, integriert er Aspekte beider Formen in seine Konzeption einer deliberativen Demokratie.

Wie gestaltet sich nun die ideale Beratung und Beschlussfassung einer Demokratie laut Habermas? (vgl. Habermas 1996: 277ff.). Zu aller erst rückt Habermas (1996) die politische Meinungs- und Willensbildung in das Zentrum, wobei die Verfassung weiterhin berücksichtigt wird. Die Grundrechte jedes Individuums gelten dabei als Prämisse zur Institutionalisierung der Kommunikationsvoraussetzungen des demokratischen Diskurses. Das Volk gilt insofern nicht als kollektiv handlungsunfähig (wie im republikanischen Modell), sondern wird durch eine Institutionalisierung des Meinungs- und Willensbildungsprozesses aktiv in den demokratischen Entscheidungsprozess miteingebunden. (vgl. Habermas 1996: 277ff.) Die ideale Sprechsituation (in den Diskursen) zum Erzielen von konsensfähigen Ergebnissen unterliegt dabei einigen Bedingungen.

Neben der freien und gleichberechtigten Teilnahme Aller, soll eine freie und unabhängige Themenwahl der Diskutierenden garantiert werden. Demnach darf der Diskurs keinen äußeren Zwangen unterliegen. Ebenso ist der Diskurs grundsätzlich unbegrenzt, jeder soll zu einer „unbeschränkten Selbstdarstellung“ fähig sein. Auch muss jede Person Grundentscheidungen seines Lebens thematisieren und kritisieren lassen, was wiederum einen ständigen Austausch von Verhaltenserwartungen garantiert. Zu guter Letzt hat das beste Argument Geltung. Jene Bedingungen machen für Habermas einen „herrschaftsfreienDiskurs“ aus. (vgl. ebd.)

Die in den Diskursen erzielte „kommunikative Macht“ soll letztendlich in „administrative Macht“ umgesetzt werden. Das deliberative Modell soll durch eine interne Integration von Verhandlungen und Selbstverständigungs- und Gerechtigkeitsdiskursen faire und gerechte Ergebnisse erzielen und stellt somit die ideale Prozedur für eine Beratung und Beschlussfassung dar. (vgl. Habermas 1996: 277ff.) Die Meinungsbildung passiert zu aller erst informell, mündet aber infolgedessen in eine institutionalisierte Wahlentscheidung mit legislativen Beschlüssen. Dahingehend geschieht eine Transformation der„kommunikativ erzeugten Macht“ in eine „administrativ-anwendbare Macht“. Die Legitimation politischer Entscheidungen basiert nun auf einen diskursiven Rationalisierungsprozess. (vgl. ebd.)

Da „administrative Macht“ untrennbar mit der im Diskurs entstandenen „kommunikativen Macht“ ist, wird demokratische Meinungs- und Willensbildung nicht nur nachträglich kontrollierbar, sondern auch programmierbar. Ferner sind Institutionen (Parteien, Referenden, Initiativen, etc.) notwendig, die der öffentlichen Meinung eine Stimme gewähren. Die Volkssouveränität ergibt sich zu guter Letzt durch die kommunikativ entstandene Macht, welche aus dem Interagieren zwischen der rechtsstaatlich institutionalisierten Willensbildung und der kulturell mobilisierten Öffentlichkeit stammt. Das politische System ist dabei nicht das dominante Modell der Gesellschaft, sondern agiert als Handlungssystem neben anderen. (vgl. Habermas 1996: 277ff.)

Summa summarum kann konstatiert werden, dass für Habermas (1996) die Ausgestaltung einer deliberativen Demokratie stark von der vorgelagerten Diskurs-Situation abhängig ist. Erst wenn eine freie und faire Partizipation garantiert ist, kann von einem freien und idealen Sprechmoment die Rede sein. Gleiches gilt für die Auswahl der Themen. Wenn jene Bedingungen gegeben sind, hat das lt. Habermas (1996) eine Rationalisierung des Meinungs- und Willensbildungsprozesses zur Folge. Schließlich ist anzumerken, dass Institutionen im deliberativen Modell notwendig bleiben. Durch ein Zusammenspiel der kommunikativ erzeugten Macht und den institutionalisierten Einheiten wird Volkssouveränität erreicht.

4.3 Zusammenfassung theoretischer Hintergrund

In Anbetracht der Auslegungen von Foucault (1981, 1987, 1993, 2005) und Habermas (1996) ist zu Beginn auffällig, dass sowohl Habermas (1996), als auch Foucault (1981, 1987, 1993, 2005 den Diskursbegriff normativ bearbeiten und sich kritisch damit auseinandersetzen wie sich ideale Gesprächssituationen gestalten, oder aber welche Möglichkeiten ein Subjekt hat, um ausMachtstrukturen, welche durch Diskurse hervorgebracht werden, ‚auszubrechen‘. Während sich Foucault (1981, 1987, 1993, 2005) primär die Frage stellt wie Wissen und Wahrheit entsteht und welche Rolle Diskurse (als Dispositive) in und für gesellschaftlichen Machtstrukturen haben, verschreibt sich Habermas (1996) vorerst der Gestaltung einer idealen Sprechsituation in Diskursen. Letztere ist wiederum Voraussetzung für die Emergenz einer deliberativen Demokratie, in welcher „kommunikativeMacht“ in „administrative Macht“ umgewandelt wird.

Mit Blick auf die Fragestellung der Arbeit „Wie entwickelte sich die Meinungsfreiheit in der Corona- Pandemie am Beispiel YouTube?sind im Hinblick auf den theoretischen Hintergrund zweierlei Aspekte von besonderer Relevanz. Zum einen die Konzepte der „Archäologie“ und „Genealogie“ (siehe Auslegungen zur foucaultschen Diskurstheorie). Erstere untersucht die Entstehung von Diskursen; die „Genealogie“ widmet sich indes der Vorherrschaft bestimmter Diskurse, und den damit verwobenen Machtverhältnissen und „Normalisierungsstrategien“.

Zum anderen sind die Ansprüche von Jürgen Habermas (1996), die er für eine ideale Sprechsituation und einen „herrschaftsfreien Diskurs“ (siehe S. 9–10) formuliert, zu berücksichtigen. Diese lauten zusammenfassend wie folgt:

● Freie und gleichberechtigte Teilnahme aller Individuen

● Freie und unabhängige Themenwahl der Diskutierenden

● Diskurs muss frei von äußeren Zwängen sein

● Unbegrenztheit des Diskurses

● Möglichkeit zur „unbeschränkten Selbstdarstellung“ aller Diskutierenden

● Beste Argument halt Geltung

Im folgenden Abschnitt sollen die beiden theoretischen Grundpfeiler der Arbeit (Diskurstheorie nach Habermas 1996 und Diskurstheorie nach Foucault 1981, 1987, 1993, 2005) im Bezug auf unser Fallbeispiel kritisch diskutiert und erörtert werden. Gleichermaßen sollen definitorische Überlegungen in die Auslegungen miteinfließen. Ehe es zur Verbindung des theoretischen Hintergrundes mit dem Fallbeispiel kommt, besteht zu Beginn allerdings die Notwendigkeit das Fallbeispiel kurz einzuführen.

5. Theoriebezogene Beschreibung eines Fallbeispiels: Kickl’s Rede und YouTube

Ehe es zur diskursiven Auseinandersetzung mit dem Fallbeispiels kommt, wird das Ereignis auf Basis von medialer Berichterstattung kurz eingeleitet, um es für die Leser*innen zugänglicher zu machen. Anschließend wird das Fallbeispiel theoretisch diskutiert und aus den Blickwinkeln der Diskurstheorie nach Habermas (1996) und der Diskurstheorie nach Foucault (1981, 1987, 1993, 2005) beleuchtet.

5.1 Beschreibung des Fallbeispiels

„Rede von Kickl im Nationalrat von YouTube gelöscht“ (Wiener Zeitung, 14.01.2021), „‘Lockdown- Fetischisten‘: Youtube löscht Kickl Rede (Kurier, 14.01.2021), „YouTube löscht FPÖ-Video wegen medizinischer Missinformation“ (ORF, 14.01.2021), „Kickl-Rede gelöscht: FPÖ ortet Zensur auf YouTube“ (14.01.2021), etc. Bereits jene Sammlung von Schlagzeilen verschiedenster österreichischer Tageszeitungen unterstreicht die ‚Brisanz‘ folgendes Ereignis: Nach der Veröffentlichung einer Parlamentsrede von FPÖ-Clubchef Herbert Kickl auf der Video-Plattform YouTube, in der er medizinische Falschinformationen geteilt hatte, wurde diese innerhalb kürzester Zeit gelöscht. In der Rede hatte Kickl sein Misstrauen gegenüber der Impfung und der Pharmaindustrie ausgesprochen und unter anderem die Impfung gegen das Corona-Virus als „Feldversuch der Pharmaindustrie“ dargestellt. Darüber hinaus zweifelte Kickl die Wirksamkeit des Impfstoffes an und erklärte, dass keine Daten zur Effektivität verfügbar wären. Das Video wurde zunächst auf dem YouTube-Kanal („Österreich zuerst“) des Parlamentsclub und infolgedessen auch von FPÖ-TV gelöscht. (vgl. ORF.at, 2021)

Ein Sprecher von YouTube begründete die Entfernung des Inhaltes mit den seit Mai 2020 geltenden Richtlinien gegen Falschinformationen im Zusammenhang mit Covid-19, welche die Dissemination von Missinformationen über Behandlung, Prävention, Diagnose und Übertragung, untersagen. YouTube rät dabei seinen Benutzer*innen bewusst davon ab Behauptungen über das Corona-Virus und die Impfung zu verbreiten, die dem Konsens von Gesundheitsbehörden und Expert*innen der WHO widersprechen. (vgl.ORF.at, 2021)

5.2 Das Fallbeispiel im Lichte der Diskurstheorie nach Habermas (1996) und Foucault (1981, 1987,1993,2005)

Im Hinblick auf die Auslegungen Foucaults (1981, 1987, 1993, 2005) und Habermas (1996) tun sich ausgehend von jenem Ereignis vor allem zwei Fragestellungen auf, die wir innerhalb dieser Abschlussarbeit diskutieren wollen. Ehe diese kritische Auseinandersetzung beginnt, bleibt festzuhalten, dass in jener Erörterung eine subjektive Komponente inhärent ist, die im Sinne eines offenen Gedankenaustauschs unvermeidbar ist. Nichtsdestotrotz wird versucht mithilfe der theoretischen Grundlage einen wissenschaftlichen Beitrag zu leisten und unterschiedliche Blickwinkel zu beleuchten.

Vorab muss darauf hingewiesen werden, dass innerhalb dieser Reflexion der Parlamentsauftritt von Herbert Kickl (FPÖ) als Teil des gesellschaftlichen Diskurses verstanden wird, wobei dessen Veröffentlichung und die darauf folgende Entfernung auf/von der Plattform YouTube als Prozesse innerhalb des digitalen gesellschaftlichen Diskurses rund um die Corona-Pandemie aufgefasst werden.

Eingangs stellt sich im Sinne der „Archäologie“ die Frage nach dem tiefergehenden Ursprung bzw. dem Entstehungshintergrund des Auftritts von Herbert Kickl. Wie bereits darauf hingewiesen wurde, handelt es sich bei dem Video um eine Parlamentsrede des FPÖ Clubobmanns, die er am 13.01.2021 vor dem österreichischen Nationalrat gehalten hat und welche im Anschluss auf dem YouTube-Kanal der FPÖ „Österreich zuerst“ veröffentlicht wurde (Hager, 2021). Unter der Berücksichtigung der Auslegungen Foucaults, der die „Archäologie“ als die „[…] Spurensuche in der Geschichte nach der Entstehung von Diskursen “ (Drüeke & Klaus, 2017, S. 13, zit. nach Foucault 1981, 1987) beschreibt, ist festzuhalten, dass die Ausgestaltung von Politik und Gesellschaft seit jeher auf diskursive Praktiken beruht, die sich unter anderem in der griechischen polis bereits im 8. Jahrhundert vor Christus auszugestalten begannen. (vgl. Duden Lernattack, 2021) Seit dem hat sich die politische und gesellschaftliche Kultur stark verändert und ausdifferenziert, wobei zuletzt die Relevanz von Medien im gesellschafts- politischen Diskurs stark zugenommen hat.

Letzteres spiegelt sich unter anderem in unserem Beispiel wider, denn ein Partei-Klubobmann hat seine Rede vor dem parlamentarischen Plenum bewusst auf sozialen Medien platziert. Im Hinblick auf die „Genealogie“ tut sich wiederum die Frage auf, inwiefern Machtverhältnisse und Normalisierungsstrategien einen Einfluss auf die Hegemonie bestimmter Diskurse haben.

Unter der Annahme, dass die Parlamentsrede von Herbert Kickl einen Teil des gesellschaftlichen Diskurses darstellt, zeichnet sich ab, dass in diesem Fallbeispiel vielfältige Machtverhältnisse sowie Normalisierungsstrategien auf die Löschung bzw. Entfernung des Beitrags von YouTube eingewirkt haben. Neben der Regierung (und den übrigen Oppositionsparteien), spielen dabei auch weitere Institutionen wie die WHO, sowie YouTube als Medien-Agent eine Rolle. Nicht zuletzt spielt das gesamtgesellschaftliche Geschehen auf der Makro-Ebene eine wesentliche Rolle.

Während sich die Dominanz der Regierung aus dem politischen System (und insbesondere den Wähler*innen-Stimmen) ergibt, gestaltet sich die Bestimmung der Rolle von YouTube in diesem Zusammenspiel als komplexer. Denn das Medium ist einerseits dazu aufgefordert Meinungsfreiheit zu gewähren, andererseits erhebt die Plattform den Selbstanspruch Falschinformationen und Unwahrheiten, die sich auf Corona beziehen, zu entfernen (siehe S. 7–8). Jene Forderung hat auch zur Entfernung bzw. Löschung der Parlamentsrede von Herbert Kickl geführt, wobei zu hinterfragen ist, ob eine derartige Entwicklung, in denen Medien als gewinn- orientierte Unternehmen darüber entscheiden dürfen welche Meinungen online existieren dürfen oder nicht, zu begrüßen ist. Gleichermaßen ist mit Blick auf Alexis de Tocqueville Ausspruch der „Tyrannei der Mehrheit“ (1835/1840) abzuwägen, ob der Diskurs von Minderheiten in Demokratien tatsächlich gehört wird und welche Gefahren bestehen, wenn Ansichten und Meinungen, die nicht dem ‚Mainstream‘ entsprechen, auf Online-Plattformen aktiv gelöscht werden.

Schließlich, mit Blick auf die Auslegungen zu einer idealen Sprechsituation und einem „herrschaftsfreien“ Diskurs (siehe Habermas 1996) ergeben sich mit Blick auf unser Fallbeispiel folgende Aspekte, die insbesondere in puncto Meinungsfreiheit auf sozialen Medien zur Diskussion stehen:

Aufgrund der Funktionalität von sozialen Medien hat zunächst jede*r Nutzer*in die Möglichkeit ihre/seine Meinung zur Corona-Krise zu teilen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Person einen Zugang zu einem digitalen Gerät mit Internetzugang hat. Gleichermaßen sind ‚gewisse‘ Kenntnisse bzw. Know-how notwendig, um verschiedene Tools verwenden zu können. Im Fall von YouTube besteht beispielsweise die Herausforderung ein Video zu produzieren und dieses auch uploaden zu können. Neben strukturellen Hindernissen (wie der Zugang, das Alter, etc.) hindert eine freie und

gleichberechtigte Teilnahme, der Anspruch von verschiedensten Online-Plattformen Accounts von Akteur*innen zu löschen, wenn sich diese nicht an die Richtlinien der Plattform halten (Stichwort: De- Platforming, siehe z.B. Manakas 2021). YouTube macht neben der Entfernung von Accounts, auch von der Löschung von Inhalten Gebrauch. Letzteres trifft auf unser Fallbeispiel zu und steht entgegen dem Anspruch einer freien und unabhängigen Themenwahl.

Obwohl Herbert Kickl nun kurzfristig durch das Teilen seiner Plenarrede am Online-Diskurs hat teilnehmen können, wurde die Partizipation nach kurzer Zeit beendet, was sowohl die Teilnahme an sich, als auch die deliberative Themenwahl verhinderte.

Bezüglich der Freiheit von Zwängen und der Unbegrenztheit des Diskurses ergibt sich nun die Frage, ob der aktuelle Diskurs rund um Corona frei von Zwängen ist (Stichwort „Tyrannei der Mehrheit“). Im Hinblick auf das Konzept der Normalisierungsstrategien (siehe Foucault) ist dabei zu reflektieren, ob durch die starke Politisierung und Institutionalisierung des Diskurses rund um Corona ein zwangsfreier Diskurs überhaupt noch möglich ist. Gleichermaßen stellt sich allerdings auch die Frage, ob und inwiefern die Gesundheit des Kollektivs und das Konzept der Freiheit zu vereinen sind. Mit Blick auf unser Fallbeispiel bleibt wiederum festzuhalten, dass Herbert Kickl seine Gedanken zwar innerhalb der Plenarrede frei von Zwängen teilen konnte, diese aber, aufgrund der Entfernung auf YouTube, nur begrenzt verbreitet werden konnte. Dahingehend wurde dem Diskurs eine klare Grenze gesetzt, die zum Ziel hatte, weniger Rezipient*innen zu erreichen.

Abschließend und rekurrierend auf Habermas Ansicht, dass das beste Argument Geltung haben soll, ist zu hinterfragen ob und welche Rolle Machtverhältnisse und Normalisierungsstrategien in der Etablierung „bester Argumente“ spielen. Dahingehend stellt sich hinsichtlich unseres Fallbeispiels die Frage, ob YouTube darüber entscheiden darf und soll welche Argumente Geltung haben und welche nicht, bzw. gar darüber urteilen darf welche Argumente Existenzberechtigung haben oder nicht. Schließlich ist zu hinterfragen, wie die Balance zwischen Meinungsfreiheit und kollektiver Gesundheit und Schutz in Zeiten der Pandemie zu schaffen ist. Letztere Frage darf gemäß dem Anspruch der deliberativen Demokratie nicht nur von politischen Eliten beantwortet werden, sondern muss auf Basis eines „herrschaftsfreien“ und inklusiven Diskurs mit der Gesamtgesellschaft transparent ausgehandelt werden.

6. Conclusio

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass sich die angespannte Situation um das wertvolle Gut Meinungsfreiheit während der Corona-Pandemie nicht verbessert hat. An dem von uns erörterten Fallbeispiel, ist gut zu erfassen, wie schnell ein politischer Diskurs im Internet für die breite Öffentlichkeit verschwinden kann. Bei der Entfernung von Inhalten ist auf YouTube definitiv ein Trend zu erkennen, welcher wiederum die Meinungsfreiheit einschränkt. Wie bereits erwähnt, gehört YouTube zu der börsennotierten Firma Alphabet, die wiederum eine gewinnorientierte Verpflichtung gegenüber ihren Stakeholdern hat.

YouTube begründet zwar die Entscheidung der Löschung des Videos auf Basis der WHO Vorgaben zum Schutze der Menschen gegenüber Falschinformationen, jedoch stellt sich hier die Frage, ob durch die eingeschränkte Meinungsfreiheit nicht noch viel mehr Schaden angerichtet wird, in dem Diskurse auf andere Plattformen verlagert werden (Stichwort De-Platforming) und die Polarisierung der Gesellschaft weiter zunimmt.

Aus der Vergangenheit wissen wir, dass wenn immer politische oder kulturelle Ordnungen die Meinungsfreiheit nicht gewährt haben, es zu Verwerfungen in der Gesellschaft kommt. Gerade jetzt, in Zeiten in denen Phänomene wie die Globalisierung und Internationalisierung durch eine Pandemie eine unerwartete Zäsur erfahren, stellt sich die Frage wie man am besten mit ‚abweichende Meinungen‘ zur Corona-Pandemie umgeht, was eine ‚abweichende Meinung‘ darstellt und wer den gesellschaftlichen Diskurs in der jetzigen Situation dominiert. Daneben muss dem komplexen Verhältnis von Meinungsfreiheit und ‚Verschwörungstheorien‘ tiefergreifende Beachtung geschenkt werden, da sich gerade auch im digitalen Raum Communities bzw. ‚Gegen-Öffentlichkeiten‘ herausbilden, die sich bewusst entgegen der Maßnahmen (aber auch gegen die Demokratie) stellen. Jene und viele weitere Fragen müssen in zukünftigen Forschungen behandelt werden, wobei der Anspruch besteht interdisziplinär zu arbeiten, denn die Pandemie berührt nahezu jeglichen Bereich der Gesellschaft.

Abschließend erlauben wir uns noch unsere eigene Meinung kundzutun. Obwohl die Gesundheit als kollektives Gut und Teil der Menschenrechte im Mittelpunkt aller unserer Anliegen stehen muss, fehlt es in der aktuellen Situation an einen offenen und transparenten Diskurs, der verschiedene Meinungen erlaubt und Kommunikation in-, durch-, und zwischen Menschen erlaubt. Verfolgt man Auseinandersetzungen auf Facebook oder ähnliche Plattformen im WWW, so zeichnet sich ab, dass wenig Verständnis für das Gegenüber vorhanden ist. Dahingehend sind wir davon überzeugt, dass die Entfernung bzw. Löschung kritischer Inhalte zum Corona-Virus ein sehr ambivalentes Potenzial mit sich bringt, dass den Konflikt und die Polarisierung der Gesellschaft weiter verstärkt.

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Chris Perkles

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